Der große Schmuh
Bundesbildungsministerin Annette Schavan bekommt von ihrer ehemaligen Fakultät ein verheerendes Gutachten zu ihrer mit Plagiaten versehenen Doktorarbeit ausgestellt und beschwert sich. Wie sieht es eigentlich mit Schadensersatz aus?
Von Martin Jasper (2012-10-15)
Theodor zu Guttenberg hätte bei Abfassung seiner Dissertation wissen müssen, dass in Zeiten des Internets Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten entdeckt werden können, aber der ehemalige Verteidigungsminister und Polit-Star der CSU hat dieses Medium zumindest dahingehend ignoriert oder unterschätzt.
Genauso wie seine Politikerkollegen Silvana Koch-Mehrin (FDP), Jorgo Chatzimarkakis (FDP) und die Tochter des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, Veronica Saß, denen im vergangenen Jahr deren Doktortitel aberkannt wurden.
Annette Schavan, zu Professorehren gelangte Bundesbildungsministerin, 1980 legitim promoviert an der Heinrich-Heine-Universität zu Düsseldorf, ohne zuvor eine wissenschaftliche Abschlussarbeit in ihrem Hauptstudienfach vorgelegt zu haben, ist Jahrgang 1955 und gehört damit landläufig zu den Silver-Surfern. Einer Altersgruppe demnach, die sich inzwischen mit dem Internet auskennt. Zu Beginn des Internet-Zeitalters war Schavan erst vierzig Jahre alt und hätte insofern auf der Höhe der Zeit sein können, ja müssen.
Unabhängig davon, müsste die Bildungsministerin, die auch für Hochschulen zuständig ist, sich allein auf Grund ihres Amtes mit den Möglichkeiten des Internets vertraut gemacht haben. Wenn sie es nicht tat, wäre sie schon aus diesem Grund eine Fehlbesetzung im Amt. Nun muss Schavan schmerzlich erfahren, dass es eine Vielzahl an motivierten intelligenten Menschen im Land gibt, die ihr auf Formales gestützt gefährlich werden können, indem sie ihre Dissertation auseinandernehmen.
Doch erst nach Bekanntwerden des Gutachtens des damit befassten Professors ihrer ehemaligen Fakultät reagiert sie und hat zumindest im Moment die Mainstream- und sogar die GEZ-finanzierten Redaktionen der Republik auf ihrer Seite, die durchweg proklamieren, Schavan gehe "in die Offensive". Welch eine Fehlinterpretation. Annette Schavan befindet sich deutlich in der Defensive. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann sie - wie zuvor Guttenberg - zurücktreten wird.
Beschädigt ist längst nicht nur der Ruf der Promotionsausschüsse an deutschen Universitäten in den Fakultäten bisher prominenter Plagiatoren, zuletzt in Heidelberg (Koch-Mehrin; Ruprecht-Karls-Uni), Bayreuth (zu Guttenberg; Uni Bayreuth), Bonn (Chatzimarkakis; Rheinische Friedrichs-Wilhelm-Uni), Schavan (Düsseldorf; Heinrich-Heine-Uni).
Beschädigt sind die Doktorväter und -mütter durch schummelnde und betrügende Promovenden, die sich offenbar nicht die notwendige Mühe zur Überprüfung der ihnen vorgelegten Arbeiten gemacht haben. Unter StudentInnen macht schon mal der Begriff der „eingefickten“ Diplome oder Dissertationen die Runde. Den Hebel gilt es also auch bei den Prüfern anzusetzen, die mitunter ihre Stellung missbrauchen und sich gelegentlich von ihren Prüflingen schöne Augen machen und die Hose öffnen lassen.
Wie sieht es mit dem Schadensersatz aus, den die Träger zu Unrecht geführter akademischer Titel zu leisten hätten, vor allem, wenn sie im öffentlichen Dienst Karriere gemacht haben? In der Wirtschaft ist die Sache recht klar. Wer mit gefälschten oder nicht redlich erworbenen Abschlüssen eine Stelle bekommt und hernach entlarvt wird, kann nicht nur fristlos gekündigt werden, sondern ist auch noch schadensersatzpflichtig.
Doktortitel sind Eintrittskarten zu Karrieren. Sie bedingen in der Regel eine höhere Gehaltsstufe gegenüber darunterliegenden Berufs- oder Studienabschlüssen. In der Wirtschaft mag gelegentlich Milde walten, wenn ein unter falschem oder nicht redlich erworbenem Berufsabschluss die Leistung des Mitarbeiters tadellos ist. Im öffentlichen Dienst geht das von Rechts wegen nicht.
Im öffentlichen Dienst werden Beschäftigte gemäß ihrer beruflichen Abschlüsse eingruppiert und aus Steuern und Abgaben bezahlt. Inwieweit also wären Plagiatoren wie Koch-Mehrin, Chatzimarkakis, Schavan, zu Guttenberg den Steuerzahlern schadensersatzpflichtig, wenn ihnen Betrug nachgewiesen wird? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch (StGB) ist hier eindeutig.
An den Plagiatoren perlt das offenbar genauso ab wie an der Bundeskanzlerin, die die Bildungsministerin quasi freispricht, indem sie ihr ihr "volles Vertrauen" ausspricht und ihr gleich noch ein Zeugnis ausstellt, das Schavan attestiert, sie sei eine "hervorragende und erfolgreiche Ressortchefin", die in "Bildung und Forschung viel erreicht" habe. Den meisten StudentInnen des Landes müssten ob dieses Kabaretts die Zwerchfelle platzen.
Allerdings: In der Bundesregierung und im Europa-Parlament sitzen - und saßen - akademische Betrüger, die Entscheidungen treffen und für Gesetze zeichnen. Soll man da noch an Politik glauben?
© Martin Jasper
© GeoWis (2012-10-15)