Erschreckende Entwicklung
Ex-BVB-Präsident Gerd Niebaum steht laut Dortmunder Staatsanwaltschaft unter Betrugs- und Untreueverdacht.
Von Hubertus Molln (2011-05-04)
Es kommt dieser Tage dicke für Gerd Niebaum. Erst die inzwischen beim Oberlandesgericht anhängige Sache über Mietrückstände von nahezu einer Million Euro, zu der das OLG den streitenden Parteien einen Vergleichsvorschlag von 390.000 Euro gemacht hatte (GeoWis berichtete); nun der Vorwurf des Betrugs und der Untreue gegen Niebaum.
Laut Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Dortmund, für die Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel firmiert, sei "Anklage gegen den Dortmunder Rechtsanwalt Dr. Gerd Niebaum wegen Verdachts des Betruges und der Untreue erhoben" worden. Sollte die Anklage zugelassen werden, präjudizierte dies eine erschreckende Entwicklung des einstigen BVB-Präsidenten, der dem Fußballverein immerhin einen Pokalsieg und zwei deutsche Meisterschaften eingefahren hat - allerdings für den Preis, dass der BVB nahezu in die Zahlungsunfähigkeit geriet.
Wie es heißt, habe Niebaum "seit Ende der 90er Jahre umfangreiche Immobilienkäufe in den neuen Bundesländern getätigt", die einen "hohen Liquiditätsbedarf zur Folge" gehabt hätten. Diesen Liquiditätsbedarf soll Niebaum nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "ab 2005 durch den Abschluss mehrerer Darlehensverträge kurzfristig überbrückt" haben.
Daran dürfte nichts auszusetzen sein, handelt es sich bei der Aufnahme von Darlehen doch um einen normalen Vorgang. Vorgeworfen wird Niebaum indes, dass er "verschiedenen Banken, die ihm Kredite von insgesamt ca. 1 Million €uro (sic!) gewährten, das Ausmaß seiner Verbindlichkeiten nicht offenbart" haben soll. Zudem wird er beschuldigt, "aus einem Nachlass, den er als Testamentsvollstrecker zu verwalten hatte, in den Jahren 2005 und 2006 mehr als 450.000 €uro (sic!) als Darlehen" entnommen zu haben.
Wäre allein das für einen Testamentsvollstrecker ein zumindest anrüchiges Verhalten, wirft ihm die Anklage im Weiteren eine Vermögensgefährdung "der geschädigten Banken und Klienten" vor, die er "bewusst" und in "strafbarer Weise" vorgenommen haben soll, da er "seinerzeit die Beträge aus eigenen Mitteln nicht fristgerecht zurückzuzahlen in der Lage" gewesen sei. Seit dem Jahr 2008 soll Niebaum "die Kredite teilweise zurückgeführt" und im Jahr 2011 den "Betrag des Nachlassdarlehens" hinterlegt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht nach "vorläufiger Bewertung" davon aus, dass die "Schadenswiedergutmachung verspätet und unzureichend" erfolgt sei und diese "der Strafbarkeit des Geschäftsgebarens" nicht entgegenstehe. Ob das die Wirtschaftsstrafkammer des Dortmunder Landgerichts ähnlich sieht und ein Hauptverfahren eröffnet, bleibe laut Holznagel abzuwarten.
© Hubertus Molln
© GeoWis (2011-05-04)