Alles Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und darf nicht relativiert werden. An dem visuellen Machwerk Die Unschuld der Muslime zeigt sich, wie dehnbar dieses Gut ist.
Von Nina Brenthäuser (2012-09-17)
Wer Gott oder Jesus Christus beleidigt, muss sich in der Regel den Vorwurf der Blasphemie gefallen lassen. Wer den Papst satirisch hochnimmt, zum Beispiel weil er ihn mit einem gelben Fleck auf der Soutane abbildet, wie es die Chefredaktion der Titanic jüngst tat, muss damit rechnen, verklagt zu werden. Wer den Propheten Mohammed beleidigt, muss mit dem Schlimmsten rechnen, wie sich seit der Veröffentlichung des Schmähfilms Die Unschuld der Muslime zeigt.
Selbst im fanatischsten aller durchs Christentum dominierten Länder, den USA, gab es keinen Aufruhr wegen der befleckten Soutane. Die Titanic bringt man dort mit dem 1912 gesunkenen Luxusliner, Kate Winslet und Leo DiCaprio in Verbindung, weniger mit dem in Frankfurt/Main erscheinenden Satiremagazin.
In Europa hingegen, besonders im Vatikan und im Land seines Schutzheiligen in Sachen monetärer Unterstützung durch Kirchensteuererhebung, Deutschland, findet man den per Photoshop applizierten Pinkelfleck auf des Papstes Kleid nicht lustig, jedenfalls dann nicht, wenn man schon von Amts wegen überzeugter Katholik ist. Aber sind die Redaktionsräume der Blattmacher gestürmt worden? Nein. Benedikts Adlaten erwirkten eine Einstweilige Verfügung und ließen die besagte Ausgabe verbieten.
Ausgerechnet in Deutschland, wo nach Artikel 5 Grundgesetz Meinungsfreiheit herrscht, muss man vorsichtig sein mit Äußerungen und visuellen Darbietungen, die blasphemisch wirken könnten oder den schwer in die Jahre gekommenen Oberhirten aufs Korn nehmen. Sobald jedoch die religiösen Ikonen der Muslime verunglimpft werden, werfen sich alle Scheinheiligen hierzulande – und in der EU – ins Zeug und beten Artikel 5 GG vor, wie etwa der innenpolitische Sprecher der SPD, Thomas Kleineidam.
Die Rechtspopulisten der Republik dürfte das freuen. Die politisch weit rechts stehende politische Gruppierung Pro Demokratie plädiert gar dafür, den unsäglichen Schmäh-Film in Deutschland aufzuführen, wobei sie sich auf Artikel 5 GG beruft. Dabei würden sie den Artikel wohl als erste Amtshandlung abschaffen, wenn sie das Sagen hätten.
Beistand gibt es aus allen Fraktionen. So hält der Grüne Volker Beck ebenso wenig von einem Verbot des Films wie der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Beck hält den Film für eine "geschmacklose Dämlichkeit", sieht darin aber "keine strafbaren Handlungen". Hingegen versuchen sich die politisch angeschlagene Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Außenminister Guido Westerwelle (beide FDP) wie gewohnt im liberalen Wischi-waschi.
Publizist Henryk M. Broder, bekannt für seine harsche Anti-Islam-Haltung und-Pro-Israel-Neigung, schlägt sich natürlich auch auf die Seite der Meinungsfreiheit, wenn er in der inzwischen zum Kampfblatt gegen Bettina Wulff verkommenen Meinungspostille Die Welt die radikalen Protestler diffamiert, indem er sie in Bezug auf ihren Entwicklungsstand ins 7. Jahrhundert verortet (In jenem Jahrhundert wurde Mohammed geboren). Lediglich Erzbischof Zoellick und Innenminister Friedrich sprechen sich von prominenter Stelle für ein Aufführungsverbot des Films aus. Ob das reicht?
Meinungsfreiheit in Deutschland wird gern herangezogen, wenn es um Verbote von Neo-Nazi-Demos geht oder um das Verbot der NPD. Dieser fehlinterpretierte Liberalismus hat mehrere Generationen von Protestlern kriminalisiert - man denke nur an die Anti-AKW- und Friedensdemonstrationen der 1970er und 1980 Jahre -, während die braune Melasse sich in Verfassungsschutz und Polizei immer weiter ausbreitete.
In den USA wurde nach den Angriffen auf ihre Botschaften in Tunesien und im Sudan von Außenministerin Hillary Clinton sofort die Meinungsfreiheit bemüht. Dennoch hat man sich den mutmaßlichen Initiator des Films - Nakoula Basseley Nakoula soll er heißen - geschnappt, um ihn zu verhören. Ein vorläufiger Punktsieg für Präsident Obama. Befände sich Obama nicht im Wahlkampf, liefe Nakoula wohl noch frei herum, um sich der Vermarktung seines Machwerks, von dem öffentlich noch nicht bekannt ist, wie und von wem es finanziert wurde, zu widmen.
Meinungsfreiheit? Julian Assange will man ans Leder, weil der mit Wikileaks die bisher umfassendste Idee von Meinungsfreiheit im 21. Jahrhundert hatte. Den US-Soldaten Bradley Manning erwartet eine 20-jährige Haftstrafe, weil er Wikileaks erhellende wie schreckliche Informationen über die Tötung von Zivilisten durchs US-Militär zugespielt und damit Partei für die Menschenrechte ergriffen hatte.
Gegen Muslime zu hetzen, hat Tradition im Abendland. Nachfolgend einige Beispiele.
Als vor sieben Jahren die dänische Tageszeitung Jyllands Posten ihre Schmäh-Karikaturen über den muslimischen Propheten veröffentlichte, woraufhin die islamische Welt in Aufruhr geriet, berief man sich hierzulande und im Rest der EU- und Nato-Staaten auf die Meinungsfreiheit, ausreichend flankiert vom Mainstream-Journalismus der Konzern-Medien. Der Karikaturist, Kurt Westergaard, erhielt für seine künstlerisch zweifelhaften Provokationen von der Leipziger Medienstiftung den Preis für die Zukunft und Freiheit der Medien.
Mitte der 1990er Jahre befeuerte der 2008 verstorbene Politikwissenschaftler mit Hang zum Militarismus, Samuel P. Huntington, mit seinem Buch The Clash of Civilizations die längst nicht mehr nur latent vorhandenen Animositäten seitens des Westens gegenüber der muslimische Welt. Das Buch wurde ein Bestseller. Huntington, ein Mann des US-amerikanischen Polit-Establishments, der dem Council of Foreign Relations (CFR) nahestand, geehrt.
1988 veröffentlichte der Inder Salman Rushdie sein Buch Die Satanischen Verse, eine belletristisch gehaltene Eigensicht zu Mohammed, die im Westen erst dann zum Bestseller wurde, nachdem der ehemalige religiöse Führer der islamischen Welt abseits Saudi-Arabiens, Ajatollah Chomeini über Rushdie die Fatwa verhängte. Rushdie bekam - zu Recht - von der britischen Regierung Schutz und wurde reich. Unter Aufgeklärten gelten seine märchenhaften Romane allerdings als Schundliteratur
1978 hatte die britische New-Wave-Band The Cure mit Killing an Arab einen Hit, der für heftige Reaktionen in der muslimischen Welt sorgte. Lead-Sänger Robert Smith hatte den Song geschrieben und sah sich 1987, als der Krieg zwischen dem Irak und dem Iran in einer Hochphase war, gezwungen, im Interview mit Harold de Muir zu erklären, wie er auf die Idee gekommen sei, den Song zu schreiben.
Er habe ihn als 16-Jähriger geschrieben und als Grundlage Albert Camus‘ Der Fremde gehabt. Für einen Jugendlichen eine herausragende Leistung, selbst wenn kaum jemand seines Alters das Lied mit Camus in Verbindung zu bringen vermochte. Auf den Alben Boys Don’t Cry und Three Imaginery Boys findet sich, beinahe prospektiv, noch so ein Lied an die arabische Welt: Fire in Cairo. The Cure wurden für eine Reihe von Jahren richtig berühmt und Smith heroinabhängig.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie sehr die Meinungsfreiheit gedehnt wird, wenn niedere Instinkte bedient werden, vor allem von Konzern-Medien, die hierzulande noch als referenzfähig gelten. Man schaue sich nur die Kommentare zu einigen ihrer Beiträge an, etwa zu Bettina Wulff, ehemalige First Lady der Republik. Da wird geschmäht, gehetzt, unter die Gürtellinie getreten und dazu noch in einem Deutsch geschrieben, dass man auf die Idee kommen könnte, die Lese-Rechtschreibschwäche beträfe in Deutschland 80 Prozent der Bevölkerung.
Die meisten Kommentare sind durch Artikel 5 GG geschützt. Das ist vom Prinzip her gut. Insgesamt aber zeigen sie, wie ein Großteil der Leser tickt. Völlig entrückt, verprollt, neben der Spur. Es müsste die Konzern-Medien schmerzen, dass ein Großteil ihrer Leserschaft LRS-ler und Schmäher sind. Tut es aber nicht. Denn jeder noch so abseitige Kommentar bringt Klicks.
Die Staatsanwaltschaften der Republik haben diesbezüglich längst kapituliert. All die Verunglimpfungen und Hetzereien strafrechtlich zu verfolgen, lähmte sie in der Verfolgung voluminöserer Straftaten. Um den inzwischen wie eine Algen- oder Seerosenplage um sich greifenden Schmähungen und Verunglimpfungen gegenüber Andersdenkenden und anderen Religionen Herr zu werden, bedürfte es mehr als nur der Heranziehung des Artikels 5 GG. Es bedürfte einer klaren gesetzgeberischen Grenzziehung.
Meinungsfreiheit deckt nicht Volksverhetzung, Beleidigung oder andere Straftaten. Diejenigen, die nicht erkennen wollen, dass es eine Rote Linie gibt, unterstützen wissentlich oder aus verbrämter Auffassung von Liberalismus den Hass zwischen den Völkern. Wenn den Ignoranten dann Radikalismus entgegenbraust, ist die Empörung groß.
© Nina Brenthäuser
© GeoWis (2012-09-17)